Erfolgreicher Kompromiss zwischen Nutzung und Schutz des Useriner Sees | Müritz-Nationalpark-Partner

Erfolgreicher Kompromiss zwischen Nutzung und Schutz des Useriner SeesMüritz-Nationalpark-Partner

Regeln für Baden, Bootsfahren und Angeln

Mit der Allgemeinverfügung vom September 2018 wurden drei Badestellen in Userin (Ostufer), Useriner Mühle (Südufer) und am Campingplatz (Westufer) festgelegt, von denen aus im See gebadet werden kann.

Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge bis max. 7 Meter Länge dürfen den Useriner See ebenso nutzen, wie windgetriebene Wasserfahrzeuge mit einer Segelfläche bis max. 20 m². Die Nutzung von Motoren ist, wie auf allen anderen Gewässern im Nationalpark, verboten.

Gelbe Bojen kennzeichnen besondere Gewässerbereiche an der Nordspitze des Sees, die für jegliches Befahren ganzjährig gesperrt ist. Hier hat der Schutz von Wasservögeln und Pflanzen Vorrang.

Geangelt werden darf vom Boot aus, von den bestehenden baulichen Anlagen und den offenen Uferstellen in den Ortslagen Userin und Useriner Mühle sowie des Campingplatzes.

Öffentliche Evaluierung der Bestimmungen

Während einer öffentlichen Sitzung im Gemeindesaal von Userin wurde nun Bilanz gezogen. Ein breites Spektrum an Beteiligten aus der Gemeinde Userin, der AG Useriner See, der Steginitiative, dem Angelverein Userin, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Nationalparkamt Müritz nutzte die Gelegenheit, um sich über ihre Erfahrungen aus den letzten Jahren auszutauschen. Ein Highlight war die Vorstellung der Forschungsergebnisse des Projektes CONNECT des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei, welches unter anderem die Gewässerqualität des Useriner Sees unter die Lupe genommen hat.

Die Beteiligten Vereine, Bürger sowie die Gemeinde Userin und das Nationalparkamt Müritz kamen zu dem Schluss, dass der damals gefundene Kompromiss zwischen Nutzung und Schutz des Sees gut funktioniert. Die Allgemeinverfügung Useriner See wird daher unverändert fortgeführt. Nach 5 Jahren soll wieder eine Evaluierung erfolgen. Das Nationalparkamt wurde beauftragt, die Verlängerung der Allgemeinverfügung entsprechend öffentlich bekannt zu machen. Das Protokoll der Sitzung kann, wie alle Unterlagen der vergangenen Jahre, auf der Website der Gemeinde Userin eingesehen werden.

Quelle: Pressemitteilung, Nationalparkamt Müritz